Mittwoch, 14. Dezember 2011

Verbraucherportale

Man informiert sich gern und viel als Konsument. Und immer mehr Portale zum Austausch über allerlei Produkte und Dienstleistungen werden aufgeschalten.

Ein jüngeres Beispiel, ein Verbraucherportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit dem Namen "Klarheit und Wahrheit" - und schon heute ist dieses Portal nicht mehr verfügbar, nachdem es erst im Juli diesen Jahres in Betrieb genohmen wurde. (Hier ein paar Bilder von der funktionierden Website)

Wieso, wenn es doch augenscheinlich dem Konsumenten ein Bedürfnis ist, sich auszutauschen - jeder Dritte findet die Verpackungsbeschriftung ungenügend oder unverständlich. Es wurde dem Konsumenten die Möglichkeit gegen sich Debatten zu liefern im Diskussionsbereich, oder Fragen an Experten zu stellen. Eines der Hauptprobleme bei diesem Beispiel war jedoch die Konstruktion der Plattform : eine Mischung aus Staat und privatwirtschaftlicher Initative, die rechtliche Lage wurde oft diskutiert.
Es wurde ausserdem angeprangert, dass das gesamte Projekt von der Bundesverbrauerministerin Ilse Aigner finanziell unterstützt wurde (mit 775'000 Euro die kommenden zwei Jahre), obwohl hierfür eigentlich die Lebensmittelbehörden zuständig wären und nicht das Bundesministerium. Und auch der Name war sehr unglücklich gewählt worden - die Betroffenen fühlten sich diskriminiert, als Gauner und Lügner abgestempelt.


Doch der Kern des Problems liegt eigentlich in der Funktion der Verbraucherportale - die Industrie befürchtet, dass statt amtlichen Kontrolleuren, ein Zirkel erboster Verbraucher das strikte Reglement ersetzt! So müssen die Lebensmittelbehörden sehr vorsichtig sein in ihrem Vorgehen, denn auch sie haben eine Reihe strenger Vorschriften zu beachten - bevor die Betroffen namentlich genannt werden dürfen. Nicht fair? Schon, denn auch hierfür gibt es ein Gesetz : das Verbrauchinformationsgesetz. Es werden einerseits sollen die Geschäftsinteressen gewahrt und gleichzeitig die Konsumenten informiert werden - ist das überhaupt möglich?

Jein, denn die Eingriffe, die die Verbraucher wünschen gar fordern, können unter Umständen das Grundrecht auf Berufsfreiheit oder Gleichbehandlung, sowie die Eigentumsgarantie verletzen. Die Interessen würden ausgeblendet, der Spiessrutenlauf wäre das Ziel und die Methode zugleich. Und der Markt wäre komplett gestört, verunsichert und nun gar nicht mehr zufriedenstellend. Natürlich ist dies hier sehr auf den Produktbereich gemünzt, ist jedoch auf anderen Bereiche der Wirtschaft zu übertragen.

Doch um zurück auf das Beispiel des Bundesamtes für  Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu kommen, Aigner wies die Vorwürfe zurück mit dem Argument den Dialog zu fördern, und nicht anzuprangern.  Portale sollen die Transparenz, den fairen und sachlichen Austausch zwischen dem Verbraucher und der Wirtschaft zu ermöglichen. Und wenn dies tatsächlich mögliche wäre, so hätten Verbraucher als auch Industrie einen Weg gefunden die Bedürfnisse aufeinander abzustimmen.

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